Durch das Qualifizierungschancengesetz stehen Unternehmen finanzielle Fördermittel zur Verfügung, mit deren Hilfe Mitarbeiter:innen Weiterbildungen wahrnehmen können. Lohnausfälle und Weiterbildungskosten werden teilweise oder sogar gänzlich abgefangen, sodass sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen profitieren.
Die Förderung richtet sich an Arbeitnehmer:innen, deren Beschäftigung vom (digitalen) Strukturwandel betroffen ist. Ziel ist es, eine Weiterentwicklung der Kompetenzen zu erreichen, um zukünftige Herausforderungen besser bewältigen zu können. Ferner greift das Qualifizierungschancengesetz bei Personen, die einen Beruf ausüben, welcher vom Fachkräftemangel betroffen ist.
Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Vermittlung von Kompetenzen muss die Inhalte einer kurzfristig ausgelegten Anpassungsfortbildung übersteigen.
Die Dauer der Weiterbildung darf 160 Stunden nicht unterschreiten.
Der Träger muss für das Qualifizierungschancengesetz zugelassen sein.
Die letzte Weiterbildung, die mittels Qualifizierungschancengesetz finanziert wurde, muss mindestens 4 Jahre zurückliegen. Der erworbene Berufsabschluss muss ebenfalls mindestens 4 Jahre zurückliegen.
Ausnahme:
Unser Campus bietet eine inspirierende Umgebung für unsere Kund*innen, um sich auszutauschen und voneinander lernen zu können.
MehrUns als CampusKontor Gruppe ist es wichtig, die Digitalisierung voranzutreiben. Aus diesem Grund haben wir intern und in der gesamten Gruppe schon einiges umgesetzt und entwickeln unseren Prozess stetig weiter.
MehrSuchen Sie sich das passendste Förderinstrument für Ihr Anliegen aus. Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung und Antragstellung.
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