Durch das Qualifizierungschancengesetz stehen Unternehmen finanzielle Fördermittel zur Verfügung, mit deren Hilfe Mitarbeiter:innen Weiterbildungen wahrnehmen können. Lohnausfälle und Weiterbildungskosten werden teilweise oder sogar gänzlich abgefangen, sodass sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen profitieren.
Die Förderung richtet sich an Arbeitnehmer:innen, deren Beschäftigung vom (digitalen) Strukturwandel betroffen ist. Ziel ist es, eine Weiterentwicklung der Kompetenzen zu erreichen, um zukünftige Herausforderungen besser bewältigen zu können. Ferner greift das Qualifizierungschancengesetz bei Personen, die einen Beruf ausüben, welcher vom Fachkräftemangel betroffen ist.
Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Vermittlung von Kompetenzen muss die Inhalte einer kurzfristig ausgelegten Anpassungsfortbildung übersteigen.
Die Dauer der Weiterbildung darf 160 Stunden nicht unterschreiten.
Der Träger muss für das Qualifizierungschancengesetz zugelassen sein.
Die letzte Weiterbildung, die mittels Qualifizierungschancengesetz finanziert wurde, muss mindestens 4 Jahre zurückliegen. Der erworbene Berufsabschluss muss ebenfalls mindestens 4 Jahre zurückliegen.
Ausnahme:
Herzlichen Glückwunsch an die quatraCare und die Akademie für Beruf & Karriere zur Standort Eröffnung im Liaison Office Shanghai.
MehrWir blicken auf eine spannende und ereignisreiche Woche in China zurück!
MehrUnser Campus bietet eine inspirierende Umgebung für unsere Kund*innen, um sich auszutauschen und voneinander lernen zu können.
Mehr