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02.10.

Förderinstrumente

Suchen Sie sich das passendste Förderinstrument für Ihr Anliegen aus. Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung und Antragstellung.

Bildungsgutschein: 

Ein Bildungsgutschein ist eine Finanzierungsart, bei der das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung oder Umschulung finanziert. Das Ziel einer solchen Maßnahme ist es, eine Arbeitslosigkeit zu beenden, einen Berufsabschluss zu erlangen oder eine Arbeitslosigkeit abzuwenden. Zusammengefasst kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden, um Ihnen den Einstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern. Mit einem Bildungsgutschein können Sie aber noch mehr. Wenn Sie keinen Schulabschluss haben, können Sie mit dem Bildungsgutschein einen Kurs machen, der Ihnen beim Lesen, Schreiben, Rechnen und im Umgang mit dem Computer hilft. Der Bildungsgutschein kann aber auch für Berufstätige ausgestellt werden, die sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten.

AVGS-Gutschein:

Ein AVGS-Gutschein wird für eine Qualifizierung oder ein Coaching ausgestellt, um Ihre Jobchancen zu erhöhen. Eine AVGS Maßnahme führt Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heran. Sie bereitet Sie also auf eine Umschulung oder Weiterbildung vor und erleichtert Ihnen den Einstieg in die Beschäftigung.

Aufstiegs-BAföG:

Sie wollen beruflich aufsteigen oder haben Lust Neues zu lernen? Dann können Sie auf finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder bauen- Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB), dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, wird altersunabhängig und ganz individuell eine genaue Förderung für den Aufstieg bis aufs „Master-Niveau“ (DQR7) geleistet. Mit dem Aufstiegsfortbildungsabschluss wie Meister:in, Techniker:in, Fachwirt:in, Betriebswirt:in oder Erzieher:in erhalten Sie eine Qualifikation auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses mit besten Perspektiven – bis hin zur Unternehmensgründung.

Weiterbildungsprämie:

Wenn Sie eine festgelegte Zwischen- oder Abschlussprüfung erfolgreich bestehen, erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit eine Prämie von 1.000€ (Zwischenprüfung) und 1.500€ (Abschlussprüfung). Die Prämie wird bei erfolgreicher Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, ausgezahlt. Die Weiterbildungsprämie war ursprünglich bis Ende 2023 befristet. Diese Befristung wurde aufgehoben.

Weiterbildungsgeld:

Seit dem 01.07.2023 erhalten Sie ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ pro Monat. Dies wird gezahlt, wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt.Die Leistung wird automatisch von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden. Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei und mindert die Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen nicht.

Hamburger Meisterprämie:

Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt mit der Meisterprämie eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meister- oder Fortbildungsprüfung (DQR6 oder DQR7). Absolvent:innen, welche erfolgreich eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen haben, können einen Erfolgsbonus (Meisterprämie) in Höhe von 1.000€ erhalten. Die Prämie muss gesondert beantragt werden. Weitere Infos finden Sie hier: Merkblatt_v6 (ihk.de)

Qualifizierungschancengesetz: 

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