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02.10.

Qualifizierungschancengesetz

Durch das Qualifizierungschancengesetz stehen Unternehmen finanzielle Fördermittel zur Verfügung, mit deren Hilfe Mitarbeiter:innen Weiterbildungen wahrnehmen können. Lohnausfälle und Weiterbildungskosten werden teilweise oder sogar gänzlich abgefangen, sodass sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen profitieren.

Voraussetzungen

Zielgruppe

Die Förderung richtet sich an Arbeitnehmer:innen, deren Beschäftigung vom (digitalen) Strukturwandel betroffen ist. Ziel ist es, eine Weiterentwicklung der Kompetenzen zu erreichen, um zukünftige Herausforderungen besser bewältigen zu können. Ferner greift das Qualifizierungschancengesetz bei Personen, die einen Beruf ausüben, welcher vom Fachkräftemangel betroffen ist.

Inhalt

Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Vermittlung von Kompetenzen muss die Inhalte einer kurzfristig ausgelegten Anpassungsfortbildung übersteigen.

Mindestdauer

Die Dauer der Weiterbildung darf 160 Stunden nicht unterschreiten. 

Nicht durch den eigenen Betrieb durchgeführt

Der Träger muss für das Qualifizierungschancengesetz zugelassen sein. 

Letzte Inanspruchnahme + Ausbildung mind. 4 Jahre her

Die letzte Weiterbildung, die mittels Qualifizierungschancengesetz finanziert wurde, muss mindestens 4 Jahre zurückliegen. Der erworbene Berufsabschluss muss ebenfalls mindestens 4 Jahre zurückliegen. 

Ausnahme: 

  • Betrieb < 250 Beschäftigte
  • Weiterbildung nach dem 31. Dezember 2020 begonnen
  • Das 45. Lebensjahr wurde vollendet oder es liegt eine Schwerbehinderung nach §2 Abs. 2 des Neunten Buches SGB IX vor

Ihre Vorteile:

  • Sie sind mit Ihrem Wissen und Ihren Fähigkeiten auf dem neuesten Stand.
  • Sie lernen und entwickeln sich weiter.
  • Sie sichern sich aktiv Ihren jetzigen oder einen zukünftigen Arbeitsplatz.
  • Sie steigern Ihren Wert und Ihre Attraktivität für Ihre:n Arbeitgeber:in.
  • Sie haben die Möglichkeit auf Beantragung von Förderleistungen.
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